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   OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 251/21   

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OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 251/21 (https://dejure.org/2023,16810)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.06.2023 - 2 C 251/21 (https://dejure.org/2023,16810)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. Juni 2023 - 2 C 251/21 (https://dejure.org/2023,16810)
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    Offenkundiger Ausschluss einer subjektiv-rechtlichen Betroffenheit der Gemeinde durch einen bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss für einen obligatorischen Rahmenbetriebsplan; Verfassungsrechtlicher Schutz des gemeindlichen Eigentums im Rahmen der Gewährleistung der ...

 
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  • BVerwG, 23.06.2022 - 7 C 1.21

    Klage der Gemeinde Nalbach gegen Grubenwasseranstieg im Bergwerk Saar unzulässig

    Auszug aus OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 251/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich eine Kommune weder zum Kontrolleur anderer staatlicher Behörden in Bezug auf die Wahrung des objektiven öffentlichen Rechts aufschwingen noch als Sachwalterin von Rechten Dritter beziehungsweise des Gemeinwohls Belange ihrer Bürger vertreten (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 23.6.2022 7 C 1.21 , ZfB 2022, 207, Nalbach-Urteil).(Rn.76).

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni 2022, [vgl. BVerwG, Urteil vom 23.6.2022 - 7 C 1.21 -, ZfB 2022, 207] mit dem eine Klage der Gemeinde N. gegen die Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans der Beigeladenen zum Anstieg des Grubenwassers im Bergwerk Saar, Betriebsbereich Duhamel, bis zum Niveau der 14. Sohle (etwa -400 m NHN) abgewiesen worden sei, rechtfertige keine andere Betrachtung.

    Das Bundesverwaltungsgericht habe dies mit seinem aktuellen Urteil vom Juni 2022 [vgl. BVerwG, Urteil vom 23.6.2022 - 7 C 1.21 -, ZfB 2022, 207] unmissverständlich dargelegt.

    Mit Blick auf das im Juni 2022 ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts [vgl. BVerwG, Urteil vom 23.6.2022 - 7 C 1.21 -, ZfB 2022, 207] macht die Beigeladene geltend, diese Klage der Gemeinde N. habe auf denselben Überlegungen beruht wie die der Klägerin, nämlich möglichen - nicht weiter substantiierten - Auswirkungen des Grubenwasseranstiegs auf Bauleitplanungen und auf ebenfalls nicht substantiierte Beeinträchtigungen kommunaler Einrichtungen und der Trinkwasserversorgung.

    [vgl. auch dazu BVerwG, Urteil vom 23.6.2022 - 7 C 1.21 -, ZfB 2022, 207, unter Bezugnahme auf die Urteile vom 9.11.2017 - 3 A 2.15 -, NVwZ 2018, Beilage Nr. 1, 63, und vom 23.6.2021 - 7 A 10.20 -, NVwZ 2021, 1696, dort allerdings anders für den Bereich weisungsfreier Wahrnehmung staatlicher (übertragener) Aufgaben] Schon aus diesem Grund kann sich die Klägerin nicht in allgemeiner Art und Weise auf eine mögliche Beeinträchtigung von Belangen der Wasserwirtschaft oder auf mit dem Zutagetreten von Radon nach ihrer Einschätzung verbundene gesundheitliche Risiken berufen.

    [vgl. auch dazu BVerwG, Urteil vom 23.6.2022 - 7 C 1.21 -, ZfB 2022, 207, unter Bezugnahme das Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 1.06 -, NVwZ 2007, 700] Für die hier zur Rede stehende Einstellung der Grubenwasserhaltung nach Beendigung des Abbaus gilt das entsprechend.

    [vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23.6.2022 - 7 C 1.21 -, ZfB 2022, 207 (Grubenwasser Nalbach), wonach denkbare Bergschäden an einzelnen Gebäuden, auch wenn diese in Bebauungsplänen als zu erhalten festgesetzt sind, noch keine solche Beeinträchtigung des Selbstgestaltungsrechts darstellen] Die durch Art. 28 Abs. 2 Satz l GG gewährleistete kommunale Selbstverwaltungsgarantie zur eigenverantwortlichen Regelung eigener Angelegenheiten umfasst insoweit neben dem Schutz der zuvor erwähnten Planungshoheit insbesondere auch einen Erhalt der Funktionsfähigkeit bestehender kommunaler Einrichtungen.

    Das insbesondere von der Beigeladenen in dem Zusammenhang wiederholt angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni 2022, [vgl. BVerwG, Urteil vom 23.6.2022 - 7 C 1.21 -, ZfB 2022, 207] mit dem eine Klage der Gemeinde N. gegen die Zulassung eines bergrechtlichen Sonderbetriebsplans der Beigeladenen zum Anstieg des Grubenwassers im Bergwerk Saar, Betriebsbereich Duhamel, bis zum Niveau der 14. Sohle (etwa -400 m NHN) abgewiesen wurde, rechtfertigt keine andere Betrachtung.

    [vgl. auch dazu BVerwG, Urteil vom 23.6.2022 - 7 C 1.21 -, ZfB 2022, 207, unter Bezugnahme auf die Urteile vom 9.11.2017 - 3 A 2.15 -, NVwZ 2018, Beilage Nr. 1, 63, und vom 23.6.2021 - 7 A 10.20 -, NVwZ 2021, 1696, dort allerdings anders für den Bereich weisungsfreier Wahrnehmung staatlicher (übertragener) Aufgaben] Legt man diese Rechtsprechung zugrunde, kann sich die Klägerin nicht in allgemeiner Art und Weise auf eine mögliche Beeinträchtigung von Belangen der Wasserwirtschaft oder hier konkret des Grund- und Trinkwasserschutzes berufen.

    [vgl. dazu ebenfalls BVerwG, Urteil vom 23.6.2022 - 7 C 1.21 -, ZfB 2022, 207, insbesondere mit Blick auf auch von der dortigen Klägerin befürchtete Gesundheitsgefahren durch Radonaustritte über Tage] Die Maßnahmen im "Konzept für ein Monitoring des Grubenwasseranstiegs in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel auf -320 m NHN und der Grubenwasserhaltung am Standort Duhamel mit Einleitung in die Saar" der RAG AG vom Dezember 2020 zum Themenfeld Ausgasungen, wurden ebenfalls im Abschlussbetriebsplan verbindlich festgeschrieben.

  • BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06

    Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung, Vorhaben; Änderung; endgültige

    Auszug aus OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 251/21
    [vgl. auch dazu BVerwG, Urteil vom 23.6.2022 - 7 C 1.21 -, ZfB 2022, 207, unter Bezugnahme das Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 1.06 -, NVwZ 2007, 700] Für die hier zur Rede stehende Einstellung der Grubenwasserhaltung nach Beendigung des Abbaus gilt das entsprechend.

    [vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 1.06 -, NVwZ 2007, 700 m.w.N.].

    [vgl. BVerwG, Urteile vom 15.12.2006 - 7 C 1.06 -, NVwZ 2007, 700, vom 30.3.2017 - 7 C 17.15 -, NVwZ-RR 2017, 685 ].

  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 11.05

    Klagebefugnis; Rechtsverletzung; Braunkohlentagebau; Braunkohlenplan;

    Auszug aus OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 251/21
    [vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29.6.2006 - 7 C 11.05 -, NVwZ 2006, 1173].

    [vgl. dazu etwa BVerwG, Urteile vom 29.6.2006 - 7 C 11.05 -, DÖV 2006, 1048, insoweit auch zu Abgrenzung zu § 55 Abs. 1 BBergG und vom 4.7.1986 - 4 C 31.84 -, NJW 1987, 1713, wonach es einer sinnvollen Gesetzesanwendung widerspräche, die Bergbehörde zu verpflichten, einen Betriebsplan ohne Einschränkung zuzulassen, wenn sie gemäß § 48 Abs. 2 BBergG im Anschluss daran die Aufsuchung oder Gewinnung zu beschränken oder zu untersagen hätte] Da diese Prüfung bereits in das Zulassungsverfahren verlagert worden ist, kommt eine nachträgliche, auf § 48 Abs. 2 BBergG gestützte Untersagung allenfalls noch in Ausnahmefällen in Betracht.

  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

    Auszug aus OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 251/21
    Der Beklagte hat in dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluss unter dem Aspekt "Sachgüterschutz Dritter" zu § 48 Abs. 2 BBergG [vgl. zur nachbarschützenden Wirkung der Vorschrift, allerdings zugunsten drittbetroffener Oberflächeneigentümer BVerwG, Urteile vom 16.3.1989 - 4 C 25.86 -, DVBl 1989, 672, und 4 C 36.85 -, NVwZ 1989, 1157] ausgeführt, er teile die Auffassung des H.-Sch.-Gutachtens, wonach die grubenwasseranstiegsbedingten Bodenbewegungen großflächig und gleichmäßig aufträten und Schäden von einigem Gewicht nicht erwartet würden.

    [vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 16.3.1989 - 4 C 36.85 -, NVwZ 1989, 1157, wonach bei voraussichtlich unvermeidbar oder jedenfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Oberflächeneigentums, sich für die Behörde im Zulassungsverfahren die Frage stellt, ob je nach dem Gewicht der entgegenstehenden Interessen im Einzelfall der Abbau von Bodenschätzen wegen Unverhältnismäßigkeit des zu befürchtenden Schadens zum möglichen Gewinnungsvorteil an einer bestimmten Stelle nicht oder nur in geringerem Umfang als vom Bergbauunternehmer beabsichtigt stattfinden darf] Der Gutachter Dr. Rosner hat in der mündlichen Verhandlung am 20.6.2023 auf die Frage des Gerichts, was er mit der Beschreibung der "Hebungsrandbereiche" in seinem Fachgutachten zum Ausdruck habe bringen wollen, nachvollziehbar und in der Sache überzeugend erläutert, dass dies Bereiche seien, die einer Überwachung würdig seien, bei denen aber seinerseits nicht davon ausgegangen werde, dass es dort zu Schäden kommen werde.

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10

    Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil;

    Auszug aus OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 251/21
    [vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20.12.2011 - 9 A 30.10 -, BRS 80 Nr. 150] Auf den Verfahrensfehler einer rechtswidrig unterbliebenen Umweltverträglichkeitsprüfung kann sich ein Rechtsbehelfsführer nicht unabhängig von der Betroffenheit in eigenen Rechten berufen.

    [vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2011 - 9 A 30.10 -, NVwZ 2012, 573].

  • BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 2.15

    Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und

    Auszug aus OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 251/21
    [vgl. auch dazu BVerwG, Urteil vom 23.6.2022 - 7 C 1.21 -, ZfB 2022, 207, unter Bezugnahme auf die Urteile vom 9.11.2017 - 3 A 2.15 -, NVwZ 2018, Beilage Nr. 1, 63, und vom 23.6.2021 - 7 A 10.20 -, NVwZ 2021, 1696, dort allerdings anders für den Bereich weisungsfreier Wahrnehmung staatlicher (übertragener) Aufgaben] Schon aus diesem Grund kann sich die Klägerin nicht in allgemeiner Art und Weise auf eine mögliche Beeinträchtigung von Belangen der Wasserwirtschaft oder auf mit dem Zutagetreten von Radon nach ihrer Einschätzung verbundene gesundheitliche Risiken berufen.

    [vgl. auch dazu BVerwG, Urteil vom 23.6.2022 - 7 C 1.21 -, ZfB 2022, 207, unter Bezugnahme auf die Urteile vom 9.11.2017 - 3 A 2.15 -, NVwZ 2018, Beilage Nr. 1, 63, und vom 23.6.2021 - 7 A 10.20 -, NVwZ 2021, 1696, dort allerdings anders für den Bereich weisungsfreier Wahrnehmung staatlicher (übertragener) Aufgaben] Legt man diese Rechtsprechung zugrunde, kann sich die Klägerin nicht in allgemeiner Art und Weise auf eine mögliche Beeinträchtigung von Belangen der Wasserwirtschaft oder hier konkret des Grund- und Trinkwasserschutzes berufen.

  • BVerwG, 30.03.2017 - 7 C 17.15

    Anteil an geeignetem Material; Eigentum; Feuerfesteignung; Gemeinde; Gewinnen;

    Auszug aus OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 251/21
    [vgl. BVerwG, Urteile vom 15.12.2006 - 7 C 1.06 -, NVwZ 2007, 700, vom 30.3.2017 - 7 C 17.15 -, NVwZ-RR 2017, 685 ].

    [vgl. BVerwG, Urteil vom 30.3.2017 - 7 C 17/15 -, NVwZ-RR 2017, 685 ] Danach kann die für die Zulassung von Betriebsplänen zuständige Behörde eine Aufsuchung oder eine Gewinnung beschränken oder untersagen, soweit ihr überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen.

  • BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 10.20

    Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oberhausen - Emmerich im Bereich

    Auszug aus OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 251/21
    [vgl. auch dazu BVerwG, Urteil vom 23.6.2022 - 7 C 1.21 -, ZfB 2022, 207, unter Bezugnahme auf die Urteile vom 9.11.2017 - 3 A 2.15 -, NVwZ 2018, Beilage Nr. 1, 63, und vom 23.6.2021 - 7 A 10.20 -, NVwZ 2021, 1696, dort allerdings anders für den Bereich weisungsfreier Wahrnehmung staatlicher (übertragener) Aufgaben] Schon aus diesem Grund kann sich die Klägerin nicht in allgemeiner Art und Weise auf eine mögliche Beeinträchtigung von Belangen der Wasserwirtschaft oder auf mit dem Zutagetreten von Radon nach ihrer Einschätzung verbundene gesundheitliche Risiken berufen.

    [vgl. auch dazu BVerwG, Urteil vom 23.6.2022 - 7 C 1.21 -, ZfB 2022, 207, unter Bezugnahme auf die Urteile vom 9.11.2017 - 3 A 2.15 -, NVwZ 2018, Beilage Nr. 1, 63, und vom 23.6.2021 - 7 A 10.20 -, NVwZ 2021, 1696, dort allerdings anders für den Bereich weisungsfreier Wahrnehmung staatlicher (übertragener) Aufgaben] Legt man diese Rechtsprechung zugrunde, kann sich die Klägerin nicht in allgemeiner Art und Weise auf eine mögliche Beeinträchtigung von Belangen der Wasserwirtschaft oder hier konkret des Grund- und Trinkwasserschutzes berufen.

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 251/21
    Daher verbietet sich eine prozessuale Handhabung dieser Sachentscheidungsvoraussetzung, die im Ergebnis dazu führt, dass eine an sich gebotene Sachprüfung im Wege einer umfangreichen Befassung mit durch den Fall aufgeworfenen Sach- und Rechtsfragen als Aspekt der Zulässigkeit der Klage behandelt wird (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 4 CN 2.98 , BRS 60 Nr. 46, , seither ständige Rechtsprechung des Senats, etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.6.2017 2 C 119/16 , BauR 2018, 508).(Rn.77).

    [vgl. zur vergleichbaren prozessualen Situation in baurechtlichen Normenkontrollverfahren insbesondere BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, , seither ständige Rechtsprechung des Senats, etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.6.2017 - 2 C 119/16 -, BauR 2018, 508] Das gilt insbesondere dann, wenn - wie hier - eine Vielzahl von vorgebrachten, rechtlich vor allem für die Beurteilung der faktischen Auswirkungen und damit - im Ergebnis - einer Rechtsverletzung der Klägerin relevanten Tatsachen Gegenstand zahlreicher Fachgutachten und in der Interpretation zwischen den Verfahrensbeteiligten umstritten sind.

  • OVG Saarland, 06.06.2017 - 2 C 119/16

    Antragsbefugnis für Normenkontrollantrag - Anwohner ausserhalb des

    Auszug aus OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 251/21
    Daher verbietet sich eine prozessuale Handhabung dieser Sachentscheidungsvoraussetzung, die im Ergebnis dazu führt, dass eine an sich gebotene Sachprüfung im Wege einer umfangreichen Befassung mit durch den Fall aufgeworfenen Sach- und Rechtsfragen als Aspekt der Zulässigkeit der Klage behandelt wird (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 4 CN 2.98 , BRS 60 Nr. 46, , seither ständige Rechtsprechung des Senats, etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.6.2017 2 C 119/16 , BauR 2018, 508).(Rn.77).

    [vgl. zur vergleichbaren prozessualen Situation in baurechtlichen Normenkontrollverfahren insbesondere BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, , seither ständige Rechtsprechung des Senats, etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.6.2017 - 2 C 119/16 -, BauR 2018, 508] Das gilt insbesondere dann, wenn - wie hier - eine Vielzahl von vorgebrachten, rechtlich vor allem für die Beurteilung der faktischen Auswirkungen und damit - im Ergebnis - einer Rechtsverletzung der Klägerin relevanten Tatsachen Gegenstand zahlreicher Fachgutachten und in der Interpretation zwischen den Verfahrensbeteiligten umstritten sind.

  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl;

  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

  • BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 4.15

    Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und

  • OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 250/21

    Planfeststellungsbeschluss des Rahmenbetriebsplans zum Heben und Einleiten von

  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 26.03

    Tongrube; Einbau Abfall; Abfallbeseitigung; Abfallverwertung; Verwertung,

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

  • BVerwG, 07.07.2022 - 9 A 1.21

    Vorerst kein Bau der A 20 zwischen Westerstede und Jaderberg

  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg

  • BVerwG, 27.07.2021 - 4 A 14.19

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung durch Birkenwerder erfolglos

  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung

  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • OVG Saarland, 10.12.2019 - 2 A 185/18

    Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 8.15

    Planfeststellung; Gemeinde; Klagebefugnis; Selbstverwaltungsrecht; abwehrender

  • BVerwG, 06.04.2000 - 9 B 50.00

    Neues Vorbringen im Verwaltungsprozeß; vereinfachtes Berufungsverfahren;

  • BVerwG, 05.07.2016 - 7 B 43.15

    Erweiterung Tagebau in Bannwald

  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 25.86

    Bergbauvorhaben - Betriebsplanverfahren - Nachbarrecht - Bergbehörde -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - 11 A 2168/20

    Anpflanzung einer freiwachsenden Feldhecke im Rahmen eines

  • BVerwG, 30.09.1993 - 7 A 14.93

    Planfeststellungsverfahren - Ausbau einer Bundesbahnstrecke -

  • OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 220/21

    Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg; Einleiten von Grubenwasser in

  • AG Halle/Westfalen, 14.07.2021 - 2 C 229/21
  • EuGH, 17.04.2018 - C-414/16

    Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer

  • EuGH, 28.05.2020 - C-535/18

    Land Nordrhein-Westfalen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

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